2 h flugverspätung Verordnung (EG) Nr. / des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. /91 (ABl.